Förderung

Sie haben eine Projektidee, um unseren Landkreis bunter zu machen?
Dann melden Sie sich bei uns. Die Partnerschaft für Demokratie Hildburghausen fördert jährlich Projekte, in denen sich Menschen für Vielfalt, Demokratie und Weltoffenheit einsetzen. Die Externe Koordinierungs- und Fachstelle ist Ihnen bei allen Fragen rund um die Beantragung, Umsetzung und Abrechnung Ihres Projekts gern behilflich.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

Wichtig: Geförderte Projekte und Träger verfolgen mit der Umsetzung ihrer Ideen unsere für den Landkreis gestellten Handlungsziele:

  • Vernetzung lokaler Akteure und Ausbau des bürgerlichen Engagements
    (im Sinne der Demokratieentwicklung, nicht Nachwuchsgewinnung eines Vereines)
  • flächendeckende Entwicklung eines bejahenden Demokratieverständnisses
  • Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung, gegen (Rechts-) Extremismus
  • (Zusammen-) Leben in der Einwanderungsgesellschaft
  • Unterstützung einer Jugendbeteiligung bei der demokratischen Entwicklung und Gestaltung des Landkreises
    (in der Regel sind darunter hier die Projekte des Jugendfonds zu verstehen)

Es gibt drei mögliche Antragsverfahren:

  • Antragsteller können sein: kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Vereine und Stiftungen (§ 51 AO / „Freistellungsbescheid“)
  • Anträge werden postalisch, unterzeichnet und vollständig gemeinsam mit Finanzierungsplan eingereicht bei der internen Koordinierungsstelle im Jugendamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
  • Anträge werden in den regulären Sitzungen (4x / Jahr) oder im Bedarfsfall mittels Umlaufbeschlüssen (per E-Mail) durch die Begleitausschussmitglieder abgestimmt und durch das Jugendamt beschieden
  • Anträge gibt es auf der Seite des Landkreises Hildburghausen
    -> Soziales & Familie -> Demokratie leben!
    https://www.landkreis-hildburghausen.de/Landkreis/Soziales-Familie/-Demokratie-leben-/

Hinweise:

  • Förderung von Verpflegungskosten nur bis max. 20% der bewilligten Förderung
  • Gefördert werden nur Sachkosten, die im Finanzierungsplan darzustellen sind
  • Einzelanschaffungen bis zu einem Wert von 800,-€ netto maximal möglich
  • Aufträge/Dienstleistungen ab 1.000,-€ netto bedürfen einer Vergabedokumentation nach den Vorgaben des Bundes
  • Träger schließen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis nach § 72a/8a SGB VIII zur Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes ab
  • Fahrtkosten finanzierbar im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)
  • Förderungen über Aktionsfonds erhalten die Antragsteller in Form eines Bescheides durch das Jugendamt mit zugehörigen Anlagen und Vorgaben

Frist: spätestens zwei Wochen vor den Sitzungen des Begleitausschusses; genaue Termine sind der Ausschreibung (in der Regel im Amtsblatt des Landkreises) zu entnehmen.

  • Antragsteller können auch Einzelpersonen, Initiativen und Gruppen sein
    -> Anträge gibt es auf der Seite des Landkreises Hildburghausen
    -> Soziales & Familie -> Demokratie leben!
    (https://www.landkreis-hildburghausen.de/Landkreis/Soziales-Familie/-Demokratie-leben-/)
    -> oder bei den Koordinierungsstellen
  • für Anträge mit einer Fördersumme von unter 500,- €
    (Anteil Verpflegung bis max. 10% der Förderung!)
  • Anträge und Förderung werden ein mal im Monat durch die Vertretung von Jugendamt / interne Koordinierungsstelle und Träger des Fonds HBZ e.V. / externe Koordinierungsstelle abgestimmt und in der Förderhöhe entschieden
  • Die Antragsteller müssen in Vorkasse gehen und bekommen unter Vorlage der Originalrechnung/Originalbelege die Gelder überwiesen.

Frist: Anträge können jederzeit auch kurzfristig, mindestens jedoch vier Kalenderwochen vor dem geplanten Projekt, eingereicht werden. (Jeden Monat findet ein Abstimmungstreffen statt)
In Ausnahmefällen kann abweichend eine schnellere Förderzusage in Abstimmung zwischen und mit den Beteiligten (Koordinierungsstellen, Jugendamt) erfolgen.

(Darüber hinaus ist über das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eine Förderung mithilfe des Interventionsfonds möglich. Der Interventionsfond kann eine kurzfristige Unterstützung für Maßnahmen bieten: max. 1.000,00 € pro Antrag.)

  • Antragsteller sind Jugendliche zwischen 12 und 27 Jahre (nach SGB VIII) oder das Projekt/Vorhaben findet unter wesentlicher Einbeziehung dieser Zielgruppe statt.
  • Das Vorhaben wird dem Jugendforum/Jugendbeirat in einer angekündigten Jugendforumssitzung vorgestellt. Hier wird demokratisch über die eingereichten Projektanträge abgestimmt.
  • Über Befürwortung oder Ablehnung eines Projektantrages bestimmen ausschließlich Kinder und Jugendliche des Jugendforums/Jugendrates.
  • Die Förderung pro Projektvorhaben liegt bei bis zu 500,-€ pro Antrag.
  • Das Jugendgremium handelt nach einer Satzung/Geschäftsordnung.
  • Anträge sind zu finden unter dem Punkt „Downloads“ oder auch bei den Koordinierungsstellen im HBZ e.V. und im Jugendamt erhältlich siehe -> „Kontakt“
  • Eingereicht werden die Anträge über die Koordinierungsstellen, die Mitglieder des Jugendrates oder ihr bringt eure Anträge direkt zu den Jugendgremiensitzungen mit.

Für alle Anträge gilt:

* Das Projekt darf erst nach der Antragstellung und Bewilligung beginnen (bitte genug Vorlaufzeit einplanen).

* Die Förderperiode bezieht sich auf das laufende Jahr – somit müssen Projektausgaben innerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraumes, maximal bis zum 31.12. des Förderjahres beendet sein.

* Bei Veröffentlichungen wie Flyer, Plakaten, Broschüren und anderen geförderten Druckerzeugnissen müssen die entsprechenden Logos des Fördermittelgebers verwendet werden. Auf Anfrage erhalten Sie die Logos in Druckqualität von der Externen Koordinierungs- und Fachstelle.

nicht förderfähig sind:

– Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen

– Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendförderplans des Bundes, des Landes und dem Landkreis Hildburghausen gehören und der Art nach von dort gefördert werden können

– unterrichtliche Maßnahmen/ Aktivitäten innerhalb des regulären Schulunterrichts

– Maßnahmen, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG) bzw. sonstige kommunalen und/oder länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Sprachkurse und Rechtsberatung sind nicht förderfähig.

– Sachkosten für Investitions- bzw. Ausstattungsgegenstände über 800,- €

– reine Bewirtungskosten (nur anteilig förderfähig) und Alkohol

– laufende Kosten (Raummieten, Telefon, Strom, Internet etc.)

– Pfand/Leergut

Bei Fragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Hier finden Sie unsere Antragsformulare.

Weitere Informationen auch unter:

www.demokratie-leben.de
www.bmfsfj.de

Unsere Fördermittelgeber:

Bund und Land finanzieren gemeinsam die Umsetzung „Lokaler Partnerschaften für Demokratie“ zur Umsetzung lokaler Konzepte der Demokratieförderung. Durch Aktionsfonds, Jugendfonds, Fonds für Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung können zahlreiche Projekte im Landkreis Hildburghausen umgesetzt werden. Ebenso übernehmen sie die Förderung und Anleitung lokaler externer Koordinierungs- und Fachstellen. Dafür vielen Dank an die Förderer und Unterstützer. Selbstverständlich danken wir an dieser Stelle auch allen Netzwerkpartnern und Netzwerkpartnerinnen, ob ehrenamtlich oder professionell. Der Dank gilt auch allen Projektträgern, die hier Verantwortung übernehmen und Ideen kreativ umsetzen. Gemeinsam können wir die Werte unserer Demokratie und das Leben im Einklang mit unserem Grundgesetz in die Mitte unserer Gesellschaft stellen. Einstellungen und Haltungen, die niemanden ausgrenzen, Solidarität und Miteinander, Gewaltfreiheit, Gleichberechtigung und weitere Werte werden persönliche Lebensmaxime – „Demokratie leben!“ – eben.