Sie haben eine Projektidee, um unseren Landkreis bunter zu machen?
Dann melden Sie sich bei uns. Die Partnerschaft für Demokratie Hildburghausen fördert jährlich Projekte, in denen sich Menschen für Vielfalt, Demokratie und Weltoffenheit einsetzen. Die Koordinierungs- und Fachstelle ist Ihnen bei allen Fragen rund um die Beantragung, Umsetzung und Abrechnung Ihres Projekts gern behilflich.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen!
Wichtig: Geförderte Projekte und Träger verfolgen mit der Umsetzung ihrer Projektideen die gestellten Handlungsziele des Bundesprogramms:
- Die Partnerschaften konzipieren gemeinsam mit Zielgruppen teilhabeorientierte Maßnahmen
- Die Partnerschaften setzen sich ausdrücklich zum Ziel, Unterstützerinnen und Bündnispartner zu gewinnen
- Die Akteurinnen und Akteure der Partnerschaft für Demokratie sind handlungssicher im Umgang mit lokalen Herausforderungen
- Die Partnerschaften entwickeln einen proaktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis
- Die Partnerschaften unterstützen Voraussetzungen zur demokratischen Konfliktbearbeitung
- Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Federführende Amt erarbeiten ein eigenes Schutzkonzept
Es gibt drei mögliche Antragsverfahren:
- Antragsteller können sein: kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Vereine und Stiftungen (§ 51 AO / „Freistellungsbescheid“)
- Anträge werden postalisch, unterzeichnet und vollständig gemeinsam mit Finanzierungsplan eingereicht bei der internen Koordinierungsstelle im Jugendamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
- Anträge werden in den regulären Sitzungen (4x / Jahr) oder im Bedarfsfall mittels Umlaufbeschlüssen (per E-Mail) durch die Begleitausschussmitglieder abgestimmt und durch das Jugendamt beschieden
- Anträge gibt es unter „Dokumente“ oder auf der Seite des Landkreises Hildburghausen
-> Soziales & Familie -> Demokratie leben!
https://www.landkreis-hildburghausen.de/Landkreis/Soziales-Familie/-Demokratie-leben-/
Hinweise:
- Gefördert werden nur Sachkosten, die im Finanzierungsplan darzustellen sind
- Einzelanschaffungen bis zu einem Wert von 800,-€ netto maximal möglich
- Träger schließen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis nach § 72a/8a SGB VIII zur Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes ab
- Eine Förderung erfolgt in der Regel auf Basis von Pauschalen, die durch Teilnehmendenlisten und Honorarverträge nachzuweisen sind
- Eine Förderzusage über Mittel des Aktionsfonds erhalten die Antragsteller in Form eines Bescheides durch das Jugendamt mit zugehörigen Anlagen und Vorgaben
Frist: spätestens zwei Wochen vor den Sitzungen des Begleitausschusses; genaue Termine sind der Ausschreibung (in der Regel im Amtsblatt des Landkreises) zu entnehmen.
- Antragsberechtigt sind: kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen
- Das Antragsformular gibt es hier bei uns auf der Website unter –> Dokumente
(oder schreiben Sie uns eine Mail an demokratie@hbz-hildburghausen.de) - Maximale Fördersumme: 499,99€
(Anteil Verpflegung bis max. 20% der Förderung! – und nur alkoholfreie Getränke)
- Die Abstimmung zu Anträgen und Förderungen erfolgt 1x pro Monat durch die Vertretung des federführenden Amts (= Jugendamt) und der Koordinierungs- und Fachstelle (= Hildburghäuser Bildungszentrum e.V.).
- Die Antragstellenden müssen in Vorkasse gehen und bekommen unter Vorlage der nachgewiesenen Teilnehmendenzahl sowie der Originalrechnung/Originalbelege die Gelder überwiesen.
- FRIST: Anträge können jederzeit, aber mindestens vier Kalenderwochen vor dem geplanten Projekt eingereicht werden.
In Ausnahmefällen kann abweichend eine schnellere Förderzusage erfolgen (bitte schriftlich begründen!).
(Darüber hinaus ist über das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eine Förderung mithilfe des Interventionsfonds möglich. Der Interventionsfond kann eine kurzfristige Unterstützung für Maßnahmen bieten: max. 1.000,00 € pro Antrag.)
- Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 27 Jahren (nach SGB VIII) in Hildburghausen
Das Antragsformular gibt es hier bei uns auf der Website unter –> Dokumente
(oder schreibt uns eine Mail an demokratie@hbz-hildburghausen.de) - Förderung bis ca. 500,-€
(Anteil Verpflegung bis max. 20% der Förderung! – und nur alkoholfreie Getränke) - Das Abstimmungsgremium ist das Jugendforum. Es setzt sich aus den Antragsstellenden sowie interessierten Jugendlichen zusammen. Das Jugendforum trifft sich etwa 2-3 Mal pro Jahr.
Koordiniert wird das Jugendforum durch den gewählten Jugendrat (8 Mitglieder). - Die Antragsstellenden präsentieren ihre Projektidee in einer angekündigten Jugendforumssitzung. Hier wird demokratisch über die eingereichten Projektanträge abgestimmt. Das Jugendforum handelt nach einer Geschäftsordnung.
- FRIST: Anträge können grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Wenn in naher Zukunft kein Jugendforum stattfindet, aber das Projekt schon bald losgeht, entscheidet der Jugendrat intern „auf kurzem Dienstweg“.
Reicht euren Antrag gerne in der Koordinierungs- und Fachstelle ein: demokratie@hbz-hildburghausen.de
Oder bringt ihn direkt zum nächsten Jugendforum mit!
Für ALLE Anträge gilt:
- !!! Das Projekt darf erst nach der Antragstellung und Bewilligung beginnen (bitte genug Vorlaufzeit einplanen).
- Die Förderperiode bezieht sich auf das laufende Jahr – somit müssen Projektausgaben innerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraumes, maximal bis zum 31.12. des Förderjahres beendet sein.
- Bei Veröffentlichungen wie Flyer, Plakaten, Broschüren und anderen geförderten Druckerzeugnissen müssen die entsprechenden Logos des Fördermittelgebers verwendet werden, siehe –> Dokumente –> Hinweise Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähig sind:
– Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen
– Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendförderplans des Bundes, des Landes und dem Landkreis Hildburghausen gehören und der Art nach von dort gefördert werden können
– unterrichtliche Maßnahmen/ Aktivitäten innerhalb des regulären Schulunterrichts
– Maßnahmen, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG) bzw. sonstige kommunalen und/oder länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Sprachkurse und Rechtsberatung sind nicht förderfähig.
– Sachkosten für Investitions- bzw. Ausstattungsgegenstände über 800,- €
– reine Bewirtungskosten (nur anteilig förderfähig) und Alkohol
– laufende Kosten (Raummieten, Telefon, Strom, Internet etc.)
– Pfand/Leergut
Bei Fragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Weitere Informationen auch unter:
Unsere Fördermittelgeber:


Bund und Land finanzieren gemeinsam die Umsetzung „Lokaler Partnerschaften für Demokratie“ zur Umsetzung lokaler Konzepte der Demokratieförderung. Durch Aktionsfonds, Jugendfonds, Fonds für Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung können zahlreiche Projekte im Landkreis Hildburghausen umgesetzt werden. Ebenso übernehmen sie die Förderung und Anleitung lokaler externer Koordinierungs- und Fachstellen. Dafür vielen Dank an die Förderer und Unterstützer. Selbstverständlich danken wir an dieser Stelle auch allen Netzwerkpartnern und Netzwerkpartnerinnen, ob ehrenamtlich oder professionell. Der Dank gilt auch allen Projektträgern, die hier Verantwortung übernehmen und Ideen kreativ umsetzen. Gemeinsam können wir die Werte unserer Demokratie und das Leben im Einklang mit unserem Grundgesetz in die Mitte unserer Gesellschaft stellen. Einstellungen und Haltungen, die niemanden ausgrenzen, Solidarität und Miteinander, Gewaltfreiheit, Gleichberechtigung und weitere Werte werden persönliche Lebensmaxime – „Demokratie leben!“ – eben.